DGB-Regionssekretär und ehrenamtlicher Rentenberater Peter Hofmann gab am 6. Juni 2018 den 26 Teilnehmern der AG 60plus Tipps zum Antrag auf Schwerbehinderung. Erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 Prozent gelten Personen als schwerbehindert. Arbeitnehmer erhalten damit mehr Urlaub, besseren Kündigungsschutz und können 2 Jahre früher ohne Kürzung in Rente gehen. Im Gegensatz zu früher zählt nur noch der höchste Einzelgrad. Seelische Behinderungen nehmen zu (überwiegend bei weiblichen Personen), deshalb sollte unbedingt auch die Psyche mit angegeben werden. Dazu ist eine vorherige Behandlung beim Psychologen wichtig. Bei Antragstellung müssen alle Krankheiten schon mindestens 6 Monate bestehen. Über die letzten 2 Jahre sind alle Behandlungen beim Hausarzt, bei Fachärzten, im Krankenhaus (auch ambulant) und Reha-Aufenthalte anzugeben. Die Krankenkassen haben das Recht zur Zwangsverrentung (mit Abschlägen).