Infos zum Pflegestärkungsgesetz

11. November 2017

Für diesen Vortrag am 8. Nov. 2017 im Café Mitte konnte AG 60plus-Vorsitzende Ursula Kinner als Referentin Stadträtin und AsF-Vorsitzende Sabine Zeidler gewinnen. Diese erklärte, dass das neue Pflegestärkungsgesetz seit 1. Januar 2017 gilt. Bei der Einstufung zählt jetzt nicht mehr die genaue Zeitangabe. Es gibt neu 5 Pflegegrade statt bisher 3 Pflegestufen. Der Mensch zählt als Ganzes. Außerdem ist erstmals Demenz berücksichtigt. Die Feststellung der Pflegegrade erfolgt in 6 Begutachtungen mit Punktevergabe durch den Medizinischen Dienst: Mobilität, Kommunikationsfähigkeit, Verhaltensweise (psych.), Selbstversorgung im täglichen Leben, Unselbständigkeit - z. B. bei Medikamenteneinnahme, Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Frau Zeidler erklärte, dass jeder mit einem festgestellten Pflegegrad Anspruch auf einen zusätzlichen monatl. Entlastungsbetrag von 125,00 € als Sachleistung hat, den man ggfs. auch übers Jahr ansammeln kann, wenn der Betrag nicht jeden Monat aufgebraucht wird - evtl. für eine spätere Kurzzeitpflege. Pflegepersonen (auch wenn sie bereits Rentner sind) können einen zusätzlichen Rentenanspruch erwerben, wenn die Angaben an die Rentenversicherung weitergeleitet werden.

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